Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2008 - C-442/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Verein Radetzky-Orden
Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 12 Abs. 1 - Verfall einer Marke - Begriff der ernsthaften Benutzung einer Marke - Benutzung von Marken durch ideelle Vereine
- EU-Kommission
Verein Radetzky-Orden
Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 12 Abs. 1 - Verfall einer Marke - Begriff der ernsthaften Benutzung einer Marke - Benutzung von Marken durch ideelle Vereine
- EU-Kommission
Verein Radetzky-Orden
Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 12 Abs. 1 - Verfall einer Marke - Begriff der ernsthaften Benutzung einer Marke - Benutzung von Marken durch ideelle Vereine“
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2008 - C-442/07
- EuGH, 09.12.2008 - C-442/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 11.03.2003 - C-40/01
Ansul
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2008 - C-442/07
Der Gerichtshof hat im Urteil Ansul ausgeführt, dass ernsthafte Benutzung eine tatsächliche Benutzung der Marke ist.Diese Auffassung steht im Einklang mit den Urteilen Ansul und La Mer Technology, der zufolge die Frage, ob eine ernsthafte Benutzung einer Marke vorliegt, letztlich im Einzelfall unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Umstände und insbesondere der Art und der Merkmale des Marktes, auf dem sie verwendet wird, zu beurteilen ist.(12).
Angesichts der Ausführungen des Gerichtshofs im Urteil Ansul bin ich allerdings der Meinung, dass die Verwendung einer Marke durch einen ideellen Verein im zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang der Ankündigung oder Bewerbung rein privater Feiern oder Veranstaltungen, an denen Mitglieder des Vereins teilnehmen, eine interne Verwendung dieser Marke und somit keine ernsthafte Benutzung einer Marke im Sinne von Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 89/104 darstellt.
4 - Vgl. Urteil vom 11. März 2003, Ansul (C-40/01, Slg. 2003, I-2439, Randnrn.
7 - Vgl. Urteil Ansul, in Fn. 4 angeführt, Randnrn.
8 - Vgl. Urteil Ansul, in Fn. 4 angeführt, Randnr. 36.
9 - Vgl. Urteil Ansul, in Fn. 4 angeführt, Randnrn.
- EuGH, 27.01.2004 - C-259/02
La Mer Technology
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2008 - C-442/07
35 bis 39), und Beschluss vom 27. Januar 2004, La Mer Technology (C-259/02, Slg. 2004, I-1159, Randnrn. 21 bis 26).